Mitarbeiter-Zuverlässigkeit

Um die Wahrnehmung der geldwäscherechtlichen Anforderungen durch Mitarbeiter im Unternehmen zu gewährleisten, sind diese bei Einstellung und im laufenden Beschäftigungsverhältnis auf ihre Zuverlässigkeit zu prüfen.
Dazu zählt die Umsetzung der Sorgfaltspflichten, die Verdachtsmeldepflicht sowie die Vermeidung der aktiven und passiven Transaktionsbeteiligung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Wir beraten Sie gerne mit entsprechenden Formvorlagen.