Autor-Archive: Gunter Fricke

4te EU-Geldwäscherichtlinie

4te EU-Geldwäscherichtlinie: Anwendbarkeit des GwG bei Glücksspiel konkretisiert. Der für das Glücksspiel relevante §50 GwG wurde laut Beschluß des Bundestages vom 13.11.2019 geändert. In Nummer (8) werden die Wörter „Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis“ durch die Wörter „glücksspielrechtliche Aufsicht“ ersetzt. Damit ist für die Anwendbarkeit des GwG unerheblich, ob eine glücksspielrechtliche Erlaubnis vorliegt oder nicht.

Na­tio­na­le Ri­si­ko­ana­ly­se zur Bekämpfung von Geldwäsche

Im De­zem­ber 2017 star­te­te Deutsch­land sei­ne ers­te Na­tio­na­le Ri­si­ko­ana­ly­se im Be­reich „Be­kämp­fung von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung“. An der Na­tio­na­len Ri­si­ko­ana­ly­se wa­ren un­ter Fe­der­füh­rung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Fi­nan­zen 35 Be­hör­den aus Bund und Län­dern be­tei­ligt. Das Bundesministerium der Finanzen hat nun die Na­tio­na­le Ri­si­ko­ana­ly­se veröffentlicht. Der Glücksspielsektor wird ab Seite 107 genauer betrachtet und als besonders […]