Empfehlung der EU-Komission an die Mitgliedsländer zur strafrechtlichen Bewertung von Geldwäsche. Inhalte:– Sanktionen und Verantwortlichkeit juristischer Personen– Straftatbestände der Geldwäsche und kriminelle Tätigkeit– Verheimlichung oder Verschleierung– Erwerb, der Besitz oder die Verwendung von Vermögensgegenständen– Beihilfe, Anstiftung und Versuch zur Geldwäsche– Strafen für natürliche Personen und erschwerende Umstände
Read More4te EU-Geldwäscherichtlinie: Anwendbarkeit des GwG bei Glücksspiel konkretisiert
Der für das Glücksspiel relevante §50 GwG wurde laut Beschluß des Bundestages vom 13.11.2019 geändert. In Nummer (8) werden die Wörter „Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis“ durch die Wörter „glücksspielrechtliche Aufsicht“ ersetzt. Damit ist für die Anwendbarkeit des GwG unerheblich, ob eine glücksspielrechtliche Erlaubnis vorliegt oder nicht.
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