6te EU Geldwäsche-Richtlinie: EU-Empfehlungen zur strafrechtlichen Bekämpfung von Geldwäsche. Empfehlung der EU-Komission an die Mitgliedsländer zur strafrechtlichen Bewertung von Geldwäsche. Inhalte:
Autor-Archive: Gunter Fricke
4te EU-Geldwäscherichtlinie: Anwendbarkeit des GwG bei Glücksspiel konkretisiert. Der für das Glücksspiel relevante §50 GwG wurde laut Beschluß des Bundestages vom 13.11.2019 geändert. In Nummer (8) werden die Wörter „Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis“ durch die Wörter „glücksspielrechtliche Aufsicht“ ersetzt. Damit ist für die Anwendbarkeit des GwG unerheblich, ob eine glücksspielrechtliche Erlaubnis vorliegt oder nicht.
Im Dezember 2017 startete Deutschland seine erste Nationale Risikoanalyse im Bereich „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“. An der Nationalen Risikoanalyse waren unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen 35 Behörden aus Bund und Ländern beteiligt. Das Bundesministerium der Finanzen hat nun die Nationale Risikoanalyse veröffentlicht. Der Glücksspielsektor wird ab Seite 107 genauer betrachtet und als besonders […]