Mit der Bestellung als GWB erfolgt eine Auslagerung folgender interner Sicherungsmaßnahmen nach §6 GwG:
1. Stellung Geldwäschebeauftragter (GWB): Wahrnehmung der Rolle als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden. Die Kommunikation mit den Behörden kann über den GWB abgewickelt werden. Formal bleibt der jeweilige Geschäftsführer verantwortlich. Die FIU Verdachtsmeldungen erfolgen stellvertretend für den Veranstalter.
2. Schulung Geldwäscheprävention: Angebot von veranstalterübergreifenden Schulungsterminen einmal pro Quartal. Die Buchung erfolgt individuell durch die Mitarbeiter online auf gfr-consult.de. Jeweils aktuelle Schulungsinhalte und Charts stehen auf gfr-consult.de zum Download zur Verfügung.
3. Transaktionsmonitoring: Überwachung ausgewählter anonymer und spielerbezogener Spieltransaktionen auf der Glücksspiel-Plattform des Veranstalters. Die Bereitstellung des Monitoring-Systems erfolgt durch den Veranstalter nach unseren Vorgaben, als Voraussetzung zur Erbringung dieses Teils unserer Dienstleitung.
4. Bearbeitung, Prüfung und Mitteilung von Verdachtsfällen an die FIU.
5. Bereitstellung der gesetzlich geforderten Whistleblowing-Hotline auf gfr-consult.de.
6. Bereitstellung aktueller Informationen zum Thema Geldwäscheprävention.
7. Übernahme und Pflege der Risikoanalyse des Veranstalters inkl. Erarbeitung von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen oder Erstellung einer eigenen Risikoanalyse ggf. nach separater Beauftragung.
8. Schaffung, Fortentwicklung und Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche.