Zu den gesetzlichen Pflichten nach § 43 GWG gehört die Stellung eines Ansprechpartners für Ihre Organisation zur erweiterten Meldung durch die Mitarbeiter. Persönlich oder anonym.
Die folgende Seite dient der Übersendung Ihrer Hinweise zu konkreten geldwäscherelevanten Ereignissen für die Organisation unserer Partner. Für allgemeine Hinweise außerhalb des Themas Geldwäscheprävention im weitesten Sinne wenden Sie sich bitte an eine Person Ihres Vertrauens in Ihrem Unternehmen.
Bitte machen Sie Angaben zu Ihrer Person und Erreichbarkeit. Dies hilft uns, wenn wir Rückfragen zu Ihrem Hinweis haben. Auf Wunsch können Sie Ihren Hinweis aber auch anonym mitteilen. Im Falle einer anonymen Meldung speichern wir keine Zugangsdaten, IP-Adressen oder andere Informationen, die Rückschluss auf Ihre Identität erlauben.
Mit der Übermittlung der Daten räumen Sie uns ein übertragbares, nicht ausschließliches, unbefristetes und unentgeltliches Nutzungsrecht an den übermittelten Daten ein. Zudem stimmen Sie der Weitergabe der Daten für Zwecke der Gefahrenabwehr an die zuständigen Institutionen zu.
Die Daten werden nur für Zwecke der Gefahrenabwehr, der Datenschutzkontrolle und zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes der Datenverarbeitungsanlage im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet und genutzt. Eine Verarbeitung und Nutzung zu einem anderen Zweck findet nicht statt. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, können Sie den Vorgang jederzeit abbrechen. Es erfolgt dann keine Verarbeitung Ihres Hinweises.
Sie können Ihren Hinweis gern auch telefonisch, per E-Mail oder postalisch übermitteln.
Die Kontaktinformationen finden Sie hier.