Verdachtsmomente

Wir sind -bei akuten Verdachtsmomenten- jederzeit für Sie und Ihre Mitarbeiter als Geldwäschebeauftragte erreichbar.
Damit mindern wir das Risiko, Verdachtsmeldungen zu vermeiden, denn die Pflicht zu melden ist lt. § 43 Abs.1 Geldwäschegesetz verankert. Verstöße werden geahndet.